Ehescheidungsverfahren

Aufruf an den Ehemann, sich bei Gericht zu melden, ansonsten dem Ehescheidungsantrag der Ehefrau stattgegeben wird.

122. Gottlieb Golditz, Maurergesell, der seinen Wohnsitz zu Groß-Eschenbruch im März 1871, mit Zurücklassung seiner Familie, heimlich verlassen hat, und äußern Nachrichten zufolge sich nach Rumänien begeben haben soll, über dessen Aufenthalt seitdem aber nicht bekannt ist, wird auf den Antrag seiner Ehefrau aufgefordert, sich bis zum 22. Mai 1874 hier zu melden, oder zu gewärtigen, daß dem Antrage der Frau auf Scheidung seiner Ehe wegen böslicher Verlassung stattgegeben werden wird.

Insterburg, den 24. Oktober 1873

Königl. Kreisgericht, erste Abtheilung

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