1825: Hilfsseminare in Zabienen und Lötzen
Nr. 21 Die Verlegung des Hilfsseminars von Zabienen nach Lötzen betreffend.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15ten März 1821 (Amtsblätter 1821, Stück 12. Nr. 21. Pag. 174.) wegen Errichtung eines Hilfsseminars zu Zabienen für den polnischen Theil dieses Departments machen wir bekannt, daß dieses Hilfsseminar, da der bisherige Dirigent wegen anderweiter Geschäfte von der weiteren speziellen Leitung desselben nach seinem Wunsche mit Ende des folgenden Monats entbunden wird, nach Lötzen verlegt und unter die spezielle Leitung des Herrn Pfarrers Penski gestellt, auch der neue Lehrkursus sogleich nach Ostern, wenn die höhere Genehmigung eingegangen seyn wird, eröffnet werden soll. Um keine Zeit hiebei zu verlieren, soll die Prüfung aller zur Aufnahmen in diese Anstalt sich meldenden jungen Leute am 24sten März d. J. zu Lötzen in Gegenwart des Departements-Schulraths Statt finden. Die Bedingungen der Aufnahme sind in der oben angezogenen Bekanntmachung enthalten. Die Herren Geistlichen, besonders aber die Herren Superintendenten der polnischen Inspektionen, werden hiemit dringend aufgefordert, diejenigen jungen Leute, welche die erforderliche Vorbereitung haben und sich dem Elementarschulfache widmen wollen, mit den nöthigen Zeugnissen in dem anberaumten Termine nach Lötzen zu senden und an den Herrn Superintendenten Gregorovius zu weisen.
Gumbinnen, den 24sten Februar 1825.
Königlich-Preußische Regierung, 1ste Abtheilung.
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